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Fahrradstraße als Verbindung zu Naherholungsgebiet eingerichtet

Bürgermeister Dirk Bastin und Ortsvorsteherin Laura Bogenrieder auf der neuen Fahrradstraße. Bild: Stadt Ravensburg

Die Ringgenburgstraße wurde auf Antrag des Ortschaftsrates Schmalegg als Fahrradstraße eingerichtet. Entsprechende Bodenmarkierungen und Schilder weisen seit Ende Mai darauf hin, dass Radfahrende hier nun Vorrang haben.

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„Die Straße dient als wichtige Verbindung von Schmalegg zum Naherholungsgebiet. Durch die Einrichtung der Fahrradstraße wird die Attraktivität der Route für Fußgänger und Radfahrer gestärk. Auch die Sicherheit des einzelnen Fahrradfahrers wir durch die Anordnung gefördert. Dies ist beispielsweise auch für die Besucher des Sportplatzes von großem Vorteil.“, sagt Laura Bogenrieder, Ortsvorsteherin von Schmalegg.

Bürgermeister Dirk Bastin ergänzt: „Die Maßnahme resultiert aus dem Radverkehrskonzept, das 2021 vom Gemeindeverband Mittleres Schussental verabschiedet wurde. Mit der fortschreitenden Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs schaffen wir immer mehr Grundlagen für den Umstieg auf eine klimafreundliche Mobilität, die einfach zugänglich ist und die zu einer hohen Lebensqualität beitragen kann.“

Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Sie bieten oft parallele Routen zu viel befahrenen Hauptverkehrsstraßen an, die idealerweise komfortabel, weniger lärmbelastet und ohne störende Wartezeiten an Ampeln ein gutes Vorankommen mit dem Fahrrad sichern.

Zudem gelten auf Fahrradstraßen besondere Regeln: Autos, Motorräder und Lkw dürfen diese nur dann befahren, wenn ein Zusatzschild dies erlaubt. Außerdem dürfen Radfahrer nebeneinander fahren – auch, wenn Kraftfahrzeuge hinter ihnen sind und nicht überholen können. Das Tempo bestimmen Radfahrende. Autos, Lkws und Motorräder müssen ihre Geschwindigkeit anpassen. Dabei gilt ein maximales Tempo von 30 km/h für alle Fahrzeuge. Alle anderen Verkehrsregeln wie der Mindestabstand beim Überholen (innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts 2 Meter) bleiben gleich. Radler haben auf Fahrradstraßen starke Rechte, aber auch Pflichten: So müssen sie auf Fußgänger und deren Sicherheit achten.

In Ravensburg gibt es folgende weitere Fahrradstraßen: Im Andermannsberg, Wassertreter, Spohnstraße, vom Bahnhofsplatz zum Pfannenstiel, von Ittenbeuren zum Flappachbad und von Fidazhofen nach St. Christina.

 

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