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Wirtschaft und Business

IHK informiert über E-Rechnungen

Bild: Kim Enderle

Ab 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen nach neuen Vorgaben zu empfangen, ab 2027 müssen sie auch E-Rechnungen ausstellen. Die Online-Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) am Mittwoch, 10. Juli, von 10 bis 11.30 Uhr, dient zur Einführung in das Thema E-Rechnung und gibt einen Ausblick auf das zukünf-tige sogenannte „Digital Reporting“. Es werden auch die zulässigen Formate besprochen und die Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht.

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„Die Veränderungen haben weitreichende Auswirkungen auf die unternehmerische Praxis und die Geschäftsprozesse“, so Christina Palm, Leiterin Recht und Steuern / International bei der IHK. Es bieten sich gleichzeitig Chancen zur Optimierung und Automatisierung der Finanzbuchhaltung. Christopher-Ulrich Böcker von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informiert über die europäischen Entwicklungen zur E-Rechnung (ViDA-Richtlinienvorschlag) und die entsprechenden Änderungen im Umsatzsteuergesetz.

Weitere Informationen und Anmeldung unter ihk.de/bos, Kennziffer 2.Ere.24.1.

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